Pflegeleistungen

Wir bieten alle Leistungen der Grund- und Behandlungspflege an. Dabei richten wir uns nach den gesetzlich vorgeschriebenen Expertenstandards.

Persönliche und vertrauensvolle Pflege
Wichtig ist uns die persönliche Pflege eines jeden Patienten. Das sichern wir durch die Kontinuität unseres Personals. Jeder Patient hat bei uns eine Person seines Vertrauens.

Häusliche Pflege

Wir sind immer da
Wer im Alter Hilfe braucht, aber nicht in ein Pflegewohnheim umziehen möchte, der kann auch zu Hause bleiben. Wir können jedem Menschen auch im häuslichen Umfeld professionell helfen – gleich welche Anforderungen an uns gestellt werden.

Gefühlvolle Betreuung zu Hause sichert ein hohes Maß an Lebensqualität und Wohlbefinden.
Seit 1995 betreuen wir unsere Patienten in Glauchau und Umgebung nach diesem Grundsatz.

Über unsere Leistungen der Grund- und Behandlungspflege informieren wir Sie gerne persönlich.

Betreutes Wohnen / Barrierefrei

Selbständig leben bis ins hohe Alter – das ist der Wunsch vieler Senioren.
Ideal ist es dann, wenn die Wohnung absolute Barrierefreiheit hat: keine Stufen, keine Absätze. Ein Fahrstuhl bringt Sie ohne Mühe bis vor die Wohnungstür. Im Bad liegt der Eingang der Dusche zu ebener Erde und die komfortable Wanne ist mit diversen Hilfsmitteln ausgestattet.
Seit 1999 gibt es unser barrierefreies Wohnhaus mit 1- und 2-Raum Wohnungen in Waldenburg.

Gemeinsam statt einsam.
Die Bewohner haben gleich am Haus einen schönen Garten, den sie gemeinsam nutzen können. Hier trifft man sich, genießt die frische Luft, die Sonne und macht einen Schwatz.
Das barrierefreie Wohnhaus in Waldenburg wird von unserem Pflegezentrum in Glauchau mit betreut.

Abrechnung:

Die Abrechnung von Leistungen der Grund- und Behandlungspflege erfolgt – soweit möglich – über die Krankenkassen bzw. die Pflegeversicherung. Eine private Zuzahlung richtet sich nach den erforderlichen Pflegeleistungen und den gewünschten Zusatzleistungen.

Rechtlicher Hinweis:

Der Versicherte hat nur dann einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn er die erforderlichen Verrichtungen nicht selbst durchführen kann oder eine im Haushalt lebende Person nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.

Jeder Patient hat nicht nur das Recht zur freien Arztwahl, er kann auch entscheiden, wer die Behandlung durchführt.

Unsere Leistungen zusammengefasst.